Wirtschaftsjura (FSH) - Voraussetzungen
Als Teilnehmerkreis kommen Personen mit qualifizierter rechtlicher Vorbildung in Betracht. Als solche sind z.B. anzusehen
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, Steuerfachangestellte/Fachwirte, Rechtsbeistände, Diplom-Kaufleute/Betriebswirte mit Rechts- oder Steuerschwerpunkt, Jurastudenten mit mehrsemestrigem Studium oder Personen mit anderweitiger besonderer rechtlicher Qualifikation nach persönlicher Beratung.
Für Personen ohne rechtliche Vorkenntnisse kann durch die vorherige Teilnahme an unserem dreisemestrigem Grundlagenstudium "Rechtsreferent/in FSH)" die Zulassung ermöglicht werden.
Für Juristen mit bestandener erster Staatsprüfung und für Rechtswirte ist eine Beschränkung der Lehrgangsteilnahme auf den betriebswirtschaftlichen Teil (3 Semester) möglich. Der Fernstudiengang setzt keine betriebswirtschaftlichen Vorkenntnisse voraus.
Als Schulbildung wird das Abitur (Fachabitur) oder die Mittlere Reife in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung vorausgesetzt.
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